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Thomas Nemitz
alias
guinnes

100% Leidenschaft zur Musik

Sie suchen einen DJ damit Ihre Veranstaltung ein voller Erfolg wird? Dann sind Sie hier genau richtig.
Seit 2005 heißt mein Erfolgsrezept: 
- voller Einsatz und jede Menge Leidenschaft
- das richtige Fingerspitzengefühl bei der Musikauswahl
-  jede Menge Menschenkenntnis
- qualitativ hochwertiges Equipment

- individuelle, persönliche Betreuung vor der Veranstaltung

Erst wenn alle Gäste auf der Tanzfläche waren, die Musikwünsche erfüllt wurden und die Gäste erschöpft und mit einem Lächeln auf den Lippen nach Hause gehen, bin ich zufrieden. 

Informieren Sie sich gerne auf den folgenden Seiten über mich. Alternativ können Sie mich einfach kontaktieren und wir vereinbaren einen unverbindlichen Kennenlerntermin.

Start: Willkommen
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Wer ist dieser guinnes?

DJ guinnes, mit bürgerlichem Namen Thomas  Nemitz, entdeckte früh seine Liebe zur Musik. Mit einfachen Programmen wie Dance-Ejay produzierte er bereits mit 14 Jahren

seine ersten eigenen Tracks. 2005 begann er dann zunächst auf privaten Partys mit dem Auflegen. Da er so die Möglichkeit hatte seine Tracks einem Publikum zu präsentieren. Aus dem Hobby wurde schnell eine Passion.

Da es mit seinem früheren Arbeitgeber immer wieder Probleme wegen dieser Passion gab, wurde Ihm das auflegen im größeren Rahmen untersagt. Jedoch war die Sucht zu stark, so dass die Tätigkeit im Geheimen ausgeführt werden musste. Unter Pseudonymen bereiste er die Clubs der deutschen Großstädte.

International war er Resident DJ in der SunShineBar und der Millenniumbar in Prizren. 
Anfang 2010 verließ er seinen Arbeitgeber und machte sich als DJ selbstständig.
Seit her ist er auch als "DJ Thomas Nemitz"für geschlossene Veranstaltungen buchbar. 
In Hamburg war Thomas für viele rahmenhafte DJ-Agenturen tätig und Resident in Locations wie dem Terrace Hill, dem InnSide Hotel, der O2-World, der Bar NOUAR und dem Landhaus Walter.

Für geschlossene Veranstaltungen war er unter anderem Resident-DJ im Empire Riverside Hotel, dem

Bayside in Scharbeuz und dem Schloss Tremsbüttel.

Als DJ und Moderator war er unter anderem ab 2001 auf RauteMusik.FM 

Europas größtem Onlineradio, als auch bei STROM:KRAFT Radio tätig.

Seit 2012 ist er zudem Veranstalter der Klang-Oase OpenAirs im hamburger Raum.
Mittlerweile wurden weit über 200 Hochzeiten und unzählige Firmenfeiern erfolgreich begleitet. Diese Erfahrung steht Ihnen für Ihre Veranstaltung in vollem Umfang zur Verfügung.

Start: Über mich

Technik

erst mit qualitativ hochwertiger Technik wird die Veranstaltung unvergesslich

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Tontechnik

Tontechnik ist nicht gleich Tontechnik. Natürlich kommt auch aus preiswerten Boxen "Musik", doch damit auch Ihre Gäste in den Geschmack Ihrer guten Musikauswahl kommen, sollte nicht an der Tontechnik gespart werden.
Je nach Gästeanzahl stehen Ihnen unterschiedliche Anlagen zur Verfügung. 

Ich empfehle Ihnen für bis zu 120 Gäste auf der Tanzfläche meine HK-Audio Linear 3 Anlage mit 12" Tops und 15"Subwoofer.


Bis 70 Gäste auf der Tanzfläche oder bei einer zusätzlichen Beschallung im Außenbereich, reicht meiner Yamaha Stagepas 600i aus.

DJ-Einspieltechnik

Als Club-DJ ist man es gewohnt, dass die DJ-Technik im Club bereit steht und der DJ lediglich seine Platten, CDs oder USB-Sticks mitbringt. Aus diesem Grund bringe ich auch auf geschlossenen Veranstaltungen die Technik mit die in den besten Clubs der Welt verwendet wird - ein Pioneer Nexus Setup. Damit ist es möglich ohne Laptop Ihre Musik zu mixen. Auch können spontan mitgebrachte USB-Sticks, CDs oder Handys angeschlossen werden.
Die Player sind doppelt vorhanden und somit ausfallsicher.
Ein Laptop wird lediglich angeschlossen um Musikwünsche schnell zu finden und einzubinden. Bei Ausfall des Laptops sind pro Player zur Sicherheit jeweils 200GB an Musik auf den Playern gespeichert.

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zusätzliche Technik

Individuell für Ihre Veranstaltungen können unterschiedliche Technikpakete mitgebracht werden.
Lichttechnik für die Tanzfläche wird bei Buchung einer Musikanlage immer mitgebracht.
Zusätzlich kann gebucht werden:
- komplette Raumillumination mit LED-Scheinwerfern
- Nebelmaschinen und Hazer (Dunsterzeuger) 
- Beamer und Leinwand

- Fotobox

- zusätzliche Musikanlagen

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Empfehlungen

An dieser Stelle möchte ich Ihnen weitere Dienstleister empfehlen:

Fotografin Janine Winterfeldt

Hochzeitsfotografie erfordert ein Gespür für Bildkompositionen mit Aussage, Emotion und einer Geschichte. 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 - Allgemeine Bestimmungen 

(1) Der DJ unterliegt der Besteuerung von Kleinunternehmern gemäß § 19 UStG. Aus diesem Grund wird weder eine Mehrwertsteuer ausgewiesen noch eine Steuer-Identifikations-nummer angegeben. 

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind immer gültig und können vom Vertragspartner weder in der Angebotsphase noch aus dem zum schließenden Engagementvertrag gestrichen oder verändert werden. 

(3) Mit der telefonischen oder schriftlichen Auftragserteilung kommt ein rechtskräftiger Vertrag zw. Auftragnehmer (Thomas Nemitz) und der den Auftrag erteilenden Partei (Auftraggeber) zustande. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind Aufwendungen kostenpflichtig und können aufwandsabhängig in Rechnung gestellt werden. 

(4) Weitergehende Bestimmungen, Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Vertragspartner regelt der Engagement-Vertrag individuell in Abhängigkeit der Veranstaltung. 

(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, dass, wenn ein über dem üblichen Rahmen anfallender Beratungsaufwand entsteht und kein Vertrag zustande kommt, der Mehraufwand in Rechnung gestellt wird. Dieser wird mit dem DJ-Stundensatz berechnet. 


§2 - Verantwortungsbereich des DJ's 

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftrag und die damit verbundene DJ-Leistung durch einen in seinem Namen auftretenden DJ (d. h. ein Team-Mitglied von DJ guinnes dessen Qualifikation die Anforderungen an die Veranstaltung erfüllt) durchführen zu lassen, wenn die Gegebenheiten es erfordern. 

(2) Die Hauptaufgabe des DJ’s ist es, für die musikalische Unterhaltung der Gäste zu sorgen. Der DJ ist für die Gestaltung seines Auftritts alleinverantwortlich und unterliegt keinerlei Weisungen des Veranstalters oder Dritten. Musikwünsche werden gerne entgegen genommen und entsprechend der Möglichkeiten berücksichtigt. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erfüllung der Musikwünsche besteht jedoch nicht. 

(3) Für eventuelle Gesundheitsschäden, z.B. durch die Lautstärke der Musik, wird keine Haftung übernommen, soweit dies gesetzlich ausschließbar ist. 

(4) Der DJ übernimmt keinerlei Haftung für fremde Geräte, die er bedient oder die an seiner Musik-und/oder Lichtanlage angeschlossen werden. 

(5) Dem DJ ist es – dem Anlass entsprechend – gestattet, sein eigenes Werbematerial (z. B. Visitenkarten, etc.) auszulegen und/ oder zu verteilen. 

(6) Mit der Beendigung des Auftritts hat der DJ den Vertrag erfüllt. 

§3 - Verantwortungsbereich des Veranstalters / des Auftraggebers 

(1) Der Veranstalter ist am Veranstaltungsort für die Sicherheit des DJ’s und des gesamten technischen Equipments verantwortlich (auch in Bezug auf Gewalt, Wettereinflüsse und Haustiere) und haftet für Schäden, die ohne Verschuldung oder während Abwesenheit des DJ’s entstehen. 

(2) Der Veranstalter ist für die Einholung aller behördlichen Veranstaltungsgenehmigungen und Lizensierungen verantwortlich. Bei Abbruch oder Absage seitens einer Behörde oder durch den Veranstalter trifft den Discjockey keine Schuld und die gesamte Gage ist fällig. Anfallende Gemeindeabgaben, Gebühren (z.B. GEMA) usw. gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Anmeldung seiner Veranstaltung. 

(3) Speisen und Getränke für den DJ werden vom Veranstalter kostenlos bereitgestellt. 


§4 - Zahlungsbedingungen 

(1) Die grundsätzlichen Zahlungsbedingungen regelt jeder Engagementvertrag individuell. Anfallende Parkgebühren oder anderweitige Unterstellkosten für die Dauer der Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau) werden vom Auftraggeber entrichtet. Falls derartige Kosten anfallen, sorgt der Auftraggeber für die organisatorische Abwicklung, so dass dem DJ keinerlei Zeitverlust beim Auf-/ Abbau entsteht. 

(2) Durch das Nichteinhalten der im Engagementvertrag geregelten Zahlungsbedingungen, können ggf. zusätzliche Gebühren entstehen. 

(3) Der Veranstalter ist verpflichtet, über alle Vereinbarungen das Gagengeheimnis zu wahren. 

§5 - Wirksamkeit des Engagement-Vertrages 

(1) Besitzerwechsel, Verpachtung und/ oder neue Geschäftsführung lösen den Vertrag in keinem Fall auf. Der Veranstalter oder dessen Bevollmächtigte haften für die Übernahme des Vertrages durch den jeweiligen Nachfolger. 

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (Handschriftliche) Korrekturen in diesem Vertrag durch den Auftraggeber sind gegenstandslos, sofern Sie nicht vom Auftragnehmer (z.B. aufgrund fehlender Informationen) ausdrücklich gewünscht sind. 

(3) Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem wirksam. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. 


Stand: 01. Januar 2018 

Start: Über mich

Kontakt

Thomas Nemitz
Tesperhuder Str. 20
21502 Geesthacht, Deutschland

+49 (162) 69 45 66 4

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